Re:Frw. Abfertigung

#66450
Roland
Teilnehmer

Hallo Christine!

Ja, sofern die ATZ noch nicht 12 Monate dauert!
Bei der Besteuerung der freiwilligen Abfertigung (Viertel- und Zwölftelregelung) kommt es nur auf die laufenden Bezüge der letzten 12 Monate an (und da gehören auch SB, ÜSt – müssen nicht regelmäßig sein, etc. eindeutig dazu).

LG