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10. Januar 2006 um 15:51 Uhr
#66450
Roland
Teilnehmer
Hallo Christine!
Ja, sofern die ATZ noch nicht 12 Monate dauert!
Bei der Besteuerung der freiwilligen Abfertigung (Viertel- und Zwölftelregelung) kommt es nur auf die laufenden Bezüge der letzten 12 Monate an (und da gehören auch SB, ÜSt – müssen nicht regelmäßig sein, etc. eindeutig dazu).
LG