Re:frühkarrenz – Urlaubsanspruch

#67551
Bina
Teilnehmer

Ich war auch der Meinung Beginn – bis Ende Mutterschutz, egal ob dies jetzt frühzeitiger Mutteschutz ist, oder die normalen 8 Wochen!!

Aber einer meiner Klienten meinte, nur für die 8 Wochen vorher gilt auch der Urlaubsanspruch, und der frühzeitige Muttschutz bleibt mehr oder weniger dafür unberücksichtigt!

unlogisch!!!

wollt nur sicher gehen!

Dankeschön!!!! ❗ ❗