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20. Oktober 2006 um 11:45 Uhr
#67551
Bina
Teilnehmer
Ich war auch der Meinung Beginn – bis Ende Mutterschutz, egal ob dies jetzt frühzeitiger Mutteschutz ist, oder die normalen 8 Wochen!!
Aber einer meiner Klienten meinte, nur für die 8 Wochen vorher gilt auch der Urlaubsanspruch, und der frühzeitige Muttschutz bleibt mehr oder weniger dafür unberücksichtigt!
unlogisch!!!
wollt nur sicher gehen!
Dankeschön!!!! ❗ ❗