Re:Freiwillige Karenz im Sinne eines Unbez. Urlaubes

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birgit
Teilnehmer

Hallo Roland !

Danke für deine Antwort.
Fakt ist, dass die Dienstnehmerin 2,5 Jahre in Karenz gehen möchten, weil sie erst ab dem Zeitpunkt jemanden für die Kinderbetreuung hat.

Da der arbeitsrechtliche Anspruch auf Karenz 2 Jahre sind, denke ich, dass diese Lösung hoffentlich passt. Bis sie ETZ beantragen kann (2010) ist ja noch etwas Zeit, vielleicht gibt’s bis dahin schon ähnliche Fälle, an denen man sich orientieren kann.
LG
Birgit