Re:Freiwillige Abfertigung bei mv-pflichtigem DV

Startseite Foren Abfertigung "Neu" Freiwillige Abfertigung neben MV + j/6 Überhang Re:Freiwillige Abfertigung bei mv-pflichtigem DV

#66709
Roland
Teilnehmer

Hallo Bibs, hallo Eva!

Darf ich mich in eure Diskussion einmischen?

Eine freiwillige Abfertigung ist nur möglich bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
SV-frei gem. § 49/(3) Z. 7 ASVG, das ist klar.
Steuerlich tun wir uns wesentlich schwerer. Hier die neueste Rechtsansicht dazu:
Freiwillige Abfertigungen, die nach dem neuen
Abfertigungsrecht vereinbart werden, werden nach § 67 Abs. 10 EStG versteuert (wobei hierüber aber noch immer nicht vollständige Klarheit besteht!).
Also wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats der Besteuerung zu unterziehen. Diese Bezüge erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 EStG 1988.
Sie sind daher nach Ansicht der Finanzbehörden in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer (sowie DB und DZ) einzubeziehen.
Es gibt allerdings Grund zur Annahme, dass diese Frage (ähnlich jener Entscheidung, dass auch jene Teile der freiwilligen Abfertigung, die nicht auf Grund der Viertel- und Zwölftelregelung begünstigt versteuert werden konnten) von der VwGH-Judikatur anders gelöst wird, nämlich dahingehend, dass auch in diesen Fällen eine Befreiung in den Abgaben DB, DZ und KommSt besteht.
Hier bleibt eine endgültige Entscheidung des VwGH noch abzuwarten.

Liebe Bibs, ich glaube daher, dass du die freiwillige Abfertigung noch mit der alten Rechtsansicht (nämlich als Sonst. Bezug gem. § 67/(1) und (2)) abrechnest.
Ich kenne jetzt zwar nicht dein Beispiel, aber ich könnte mir vorstellen, warum die SV der WR zur Gänze beim lfd. Bezug berücksichtigt wird.
Warum? – Du wirst wahrscheinlich schon bei der freiwilligen Abfertigung eine Sechstelüberschreitung haben, und diese wird vor der WR abgerechnet, weil sie in der SV günstiger (da 0) ist.
Jetzt hast du für die WR überhaupt keinen Platz mehr im J/6, daher zur Gänze (Brutto WR als Plusposten, SV als Minusposten) zur LSt-BMGL des laufenden Bezugs!
Um aber alles restlos klären zu können, bräuchten wir wohl das gesamte Beispiel.

Somit alles (un)klar?

LG