Re:Freiwillige Abfertigung

#68234
Roland
Teilnehmer

Hallo Philipp!

Ich denke, dass es kein Problem sein sollte, diese Zahlung als freiwillige Abfertigung abzurechnen, wenn die Dokumentation dazu passt (DN ist ja noch in Karenz, oder?).

Natürlich könnte man in solchen Fällen auch eine Beratung in Anspruch nehmen, weil man sich den Fall dann exakt ansehen und beurteilen kann.

Schöne Grüße