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18. September 2007 um 8:58 Uhr
#68594
Teilnehmer
Hallo Katharina!
Das kann vereinbart werden.
Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, und der DN zum Seminar geschickt wurde, ist Seminarzeit und Wegzeit Arbeitszeit.
Fahrzeit kann u.U. auch niedriger entlohnt werden. Schau in KV oder Dienstvertrag.
Ich kenne aber auch Vereinbarungen, wo die Zeit nur während der Normalarbeitszeit vergütet wird, der Rest ist „freiwillig“.