Re:Ferialarbeiterin

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#67914
Roland
Teilnehmer

Hallo Lydia!

Also ich würde das auch so sehen – Anmeldung unter A1, ganz normal abrechnen (lfd. Bezug, aliqote SZ, ev. Ersatzleistung Urlaubsentgelt).
Bei einer Tätigkeit länger als 1 Monat auch MV-Beitrag.

Auch arbeitsrechtlich sehe ich hier keine Probleme.

Schöne Grüße