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1. Februar 2007 um 23:16 Uhr
#67914
Roland
Teilnehmer
Hallo Lydia!
Also ich würde das auch so sehen – Anmeldung unter A1, ganz normal abrechnen (lfd. Bezug, aliqote SZ, ev. Ersatzleistung Urlaubsentgelt).
Bei einer Tätigkeit länger als 1 Monat auch MV-Beitrag.
Auch arbeitsrechtlich sehe ich hier keine Probleme.
Schöne Grüße