Re:Ferialarbeiter

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Martin
Teilnehmer

Hallo Sabine!

Da hat es in der Print Version von PV Info einen tollen Artikel gegeben.

So wie Du es schilderst (kein Pflichtpraktikum der Schule) ist der Sohn ein Ferialarbeiter – oder Angestellter.
Also A1 oder D1, Anspruch auf Sonderzahlungen Arbeiter siehe KV, Ang. Ja,
UEL Ja

Da dies hohe Lohnnebenkosten verursacht, wie wäre es den Junior mit ca. € 150,- (wegen Geringfügigkeitsgrenze mal 150 %) ein paar Monat mitlaufen zu lassen.
Falls er „Pensionsmonate“ braucht, soll er sich nach § 19a ASVG um € 48,14 p.m. selbst versichern.

So ein gestrecktes Gleitzeitmodell wird bei einer GPLA nicht gern gesehen.
Deshalb sollte die Arbeitszeit auch auf diese Zeit verteilt sein. 😉

Eine andere günstige Möglichkeit wäre ihn als Lehrling anzumelden, da dieser weniger Lohnnebenkosten hat. Aber das wäre sehr gewagt.