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27. Mai 2007 um 12:54 Uhr
#68275
Teilnehmer
Hallo Gerhard!
Nein, nicht in jedem Fall. Nur wenn die Wochenruhe nicht geschafft wird.
36 Stunden – während der Woche, egal wann. In manchen Berufen ist das nicht unbedingt am Wochenende (Gastronomie)
Siehe: http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/1F986720-39F0-4446-8225-1C5095996E3F/0/Arbeitsruhegesetzbis1042007.pdf