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11. Februar 2007 um 9:56 Uhr
#67953
Teilnehmer
Liebe Monika!
Zur Definition der fallweise Beschäftigten aus „Personaverrechnung in der Praxis“
…die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigten werden, wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist. ( § 471b ASVG)
Z.B. max 4 Tage bei einer 5 Tage Woche.
Schau in den AKÜ Kollektivvertrag für etwaige Einschränkungen.
http://asp.upart.at/hpm_adecco_international/download/kollektivvertrag_akueberlasser.htm
