Re:Fahrtkostenersatz – teilweise sv-pflichtig?

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Roland
Teilnehmer

Hallo Viktoria!

Auch ich habe das schon manchmal gehört, dass manche Prüfer das so sehen, dass ein Monat sv-pflichtig abgerechnet werden muss. Grund: DN hat ja 5 Wochen Urlaubsanspruch, wo er die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zurücklegt, folglich kein Auslagenersatz, sondern Entgelt.

Ich würde diese Sichtweise negieren, wir haben (in OÖ.) bei meiner alten Firma nie ein Problem gehabt (haben das ganze Jahr sv-frei abgerechnet).

Vielleicht können ja noch andere Forumteilnehmer ihre Erfahrungen schildern, wäre toll.
Parallel dazu werde ich mir noch eine Meinung der OÖ. GKK einholen und diese dann ins Forum stellen.

Schöne Grüße