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14. März 2006 um 21:43 Uhr
#66586
Roland
Teilnehmer
Hallo System und Martin!
Basierend auf die Antwort von Martin werden solche Stunden am FT
– während der sonst üblichen NAZ steuerfrei (Feiertagsarbeitsentgelt § 68/(1))
– außerhalb der sonst üblichen NAZ (wie im Fall beschrieben) steuerpflichtig (ein ev. Zuschlag wäre frei gem. § 68/(1))
gestellt.
LG