Re:Exterritoriale Dienstgeber

#68373
Martin
Teilnehmer

Hallo Doris!

Ich kenne den genauen Dienstgeber in Deinem Fall nicht.
Aber schau mal ins BGBL 1977/146, das ist „Konsularvertrag Ungarn“.
Somit ein völkerrechtlich priviligierter Arbeitgeber nach LSt RL 122.
Nun weiter in RL 124 und 125.
D.h. wenn Deine Dienstnehmerin eine Österreicherin ist, liegt das Besteuerungsrecht in Österreich.

Bitte lies die o.a. Randzahlen durch, damit nicht ein Ausnahmetatbestand vorliegt.

Frage an Dich retour:
Ist Deiner Dienstnehmerin Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben worden?

Schönen Abend
Martin