Re:Exterritorial und U-Bahnsteuer

#68377
Martin
Teilnehmer

Guten Morgen Doris!

Rein theoretisch:
Du schreibst, die DN macht auch Übersetzungen außerhalb der Botschaft.
Da könnte bei über 10 Stunden wöchentlich und einer „Betriebsstätte in Wien“, U-Bahnsteuer anfallen.

Aber das soll erst mal bewiesen werden. 😉
Da müsste man argumentieren, der Dienstort ist im Ausland, und es wird eine Dienstreise nach Österreich unternommen.

LG
Martin