Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Dienstnehmer – Botschaft der Republik Ungarn › Re:Exterritorial und U-Bahnsteuer
6. Juli 2007 um 7:38 Uhr
#68377
Teilnehmer
Guten Morgen Doris!
Rein theoretisch:
Du schreibst, die DN macht auch Übersetzungen außerhalb der Botschaft.
Da könnte bei über 10 Stunden wöchentlich und einer „Betriebsstätte in Wien“, U-Bahnsteuer anfallen.
Aber das soll erst mal bewiesen werden. 😉
Da müsste man argumentieren, der Dienstort ist im Ausland, und es wird eine Dienstreise nach Österreich unternommen.
LG
Martin