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18. Oktober 2007 um 6:03 Uhr
#68671
Teilnehmer
Hallo csommer!
Wie wäre es mit einer Vereinbarung, dass ein Anspruch auf Mehr- (auch: Überstunden-) Entgelt die ausdrückliche Zustimmung des AG zur Leistung der entsprechenden Mehr- bzw. Üerstunden erfordert?
Diesfalls entsteht für ohne Auftrag geleistete Mehr- bzw. Überstunden kein Entgeltanspruch.
Wenn es damit nicht klappt, müsst man die Mehrstunden untersagen und die DN nach Ende der NAZ nach Hause schicken.
Siehe dazu Rauch: Arbeitsrecht für Arbeitgeber (Kapitel Beschränkung der Leistungsmöglichkeiten).
Schöne Grüße