Re:ETZ

#68671
Roland
Teilnehmer

Hallo csommer!

Wie wäre es mit einer Vereinbarung, dass ein Anspruch auf Mehr- (auch: Überstunden-) Entgelt die ausdrückliche Zustimmung des AG zur Leistung der entsprechenden Mehr- bzw. Üerstunden erfordert?
Diesfalls entsteht für ohne Auftrag geleistete Mehr- bzw. Überstunden kein Entgeltanspruch.

Wenn es damit nicht klappt, müsst man die Mehrstunden untersagen und die DN nach Ende der NAZ nach Hause schicken.

Siehe dazu Rauch: Arbeitsrecht für Arbeitgeber (Kapitel Beschränkung der Leistungsmöglichkeiten).

Schöne Grüße