Start › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Urlaubsersatzleistung – Wechsel Teilzeit auf Vollzeit › Re:Ersatzleistung
6. März 2006 um 14:35 Uhr
#66570
Teilnehmer
Hallo Bibs!
Das ist korrekt.
Basis ist das monatliche Entgelt, und das ist bei Teilzeit natürlich niedriger (Pech für den AN).
Umgekehrt gewinnt der AN, wenn er von Teil- auf Vollzeit umsteigt.
Die Urlaubstage bleiben dieselben, nur sind sie dann ‚mehr wert‘.
LG
