Re:Entlassung / Präsenzdienst

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#67845
Roland
Teilnehmer

Hallo Ulli!

Zur Frage 2 zuerst:
Schau dir bitte § 13 Arbeitsplatzsicherungsgesetz an:

§ 13. (1) Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet:

1. bei einem Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, der kürzer als zwei Monate dauert, nach einem Zeitraum im Ausmaß der halben Dauer dieses Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes nach dessen Beendigung;

2. bei einem Präsenzdienst als Zeitsoldat gemäß § 23 WG 2001, der ununterbrochen länger als vier Jahre dauert, nach vier Jahren ab dessen Antritt;

3. bei einem Ausbildungsdienst, der erst nach vollständiger Leistung des Grundwehrdienstes angetreten wird, einen Monat nach Beendigung des Ausbildungsdienstes, spätestens jedoch einen Monat nach Ablauf des zwölften Monats des Ausbildungsdienstes;

4. in allen übrigen Fällen einen Monat nach Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes.

(2) Ergeben sich bei Berechnung der Frist gemäß Abs. 1 Z 1 Teile von Tagen, so sind diese auf ganze Tage aufzurunden.

Zur Frage 1:
Ich würde hier unbedingt eine schriftliche Entlassung SOFORT „nachschieben“, weil der Vorarbeiter (wahrscheinlich) nicht dazu berechtigt ist sie auszusprechen. Es reicht dazu ein Zweizeiler aus (begründen muss man sie in diesem Schreiben nicht):
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …………………………….!
Das Arbeitsverhältnis wird hiermit durch Entlassung beendet.
mfg

Bitte vorher überprüfen, ob es sich wirklich um eine gerechtfertigte Entlassung handelt, sonst wird’s sehr teuer!

Schöne Grüße