Re:Entlassung?

#68834
Roland
Teilnehmer

Hallo Patrick!

Das ist extrem heikel!

Das Angestelltengesetz bestimmt dazu:

§ 27. Als ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, ist insbesondere anzusehen:

Ziffer 2: wenn der Angestellte unfähig ist, die versprochenen oder die den Umständen nach angemessenen Dienste (§ 6) zu leisten;

Lt. Rauch, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, kann eine Arbeitsunfähigkeit auch durch mangelhafte Arbeitsleistung bewirkt werden.
Dies setzt jedoch voraus, dass der AN schlechthin unfähig ist, die mit ihm vereinbarten dienstlichen Obliegenheiten zu erfüllen. Nicht jede mangelhafte Leistung oder Fehlleistung, sondern nur eine für den AG völlig wertlose Leistung berechtigt zur sofortigen Auflösung des DV (OGH9ObA93/90). Als ausreichend für den Entlassungsgrund wurde aber auch eine zumindest partielle, aber den Schwerpunkt der Verwendung bildende Unfähigkeit des AN angesehen (Anmerkung von mir: Dabei handelte es sich aber um einen gänzlich anders gelegenen Fall, siehe OGH9ObA69/95).

Somit stelle ich jetzt keine besonders große Hilfe dar, was du tun sollst.
In so heiklen Fällen würde ich dir eine Beratung empfehlen, da man hier alle Gesichtspunkte durchgehen kann.
Tendenziell meine ich aber, dass in diesem Fall eine Entlassung ein erhebliches Risiko darstellt.

LG und schönes Weihnachtsfest