Re:Entlassung

#68024
Roland
Teilnehmer

Hallo Caro!

Da es sich in diesem Fall um eine beharrliche Missachtung von Weisungen des Dienstgebers handelt, wäre wohl doch (wahrscheinlich) ein Entlassungstatbestand gesetzt.

Außerdem verlässt ja der Arbeiter eigentlich unbefugt die Arbeit (oder putzt er den Wagen in seiner Freizeit ? 😉 )

Natürlich weiß man im Vorhinein nie, ob nicht das Gericht diese Entlassung umdreht, daher würde ich in diesem Fall raten, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Liebe Grüße