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23. November 2007 um 22:15 Uhr
#68760
Teilnehmer
Hallo Barbara!
Wird die Schulung vom AG angeordnet oder zumindest in seinem Einverständnis absolviert, ist es eine Dienstreise und somit der Taggeldanspruch lt. KV gegeben.
Eine ev. Kürzung der Entfernungszulage wäre lt. KV Arbeiter im Metallgewerbe möglich auf Grund des Abschnitts 8 Ziffer 4. Dort findet man folgenden Wortlaut:
„Wird die Verpflegung beigestellt, so gebührt an Stelle der Entfernungszulage ein Betrag in Höhe von 40 Prozent derselben.“
Somit alles klar?
LG