Re:Elternzeilzeit – Kündigung

#67835
Martin
Teilnehmer

Hallo!

Es ist in der Tat eine Frage ob dies als Elternteilzeitfall beim ASG behandelt wird oder nicht.
Die jetzt, nach der Karenz, geänderten Dienstzeiten müssten dokumentiert werden. Wenn es Euch gelingt ein „identes“ Dienstverhältnis wie vor der Karenz zu machen sollte eine Kündigung gelingen.
Am besten für 2-3 Monate Zeitaufzeichnungen führen, welche mit den Dienstplänen wie vor der Karenz gleich sind. Bei der Kündigung aufpassen, damit von der Gegenseite Euch keine Motivkündigung unterstellt werden kann.
… so „sollte“ es funktionieren. Eine Garantie ist es nicht.

Die Konsequenzen:
Ob Wiedereinstellung oder Kündigungsentschädigung, hier gelten die gleichen Kriterien wie für einen normalen Dienstnehmer.