Re:Elternteilzeit

#67842
Roland
Teilnehmer

Hallo Lydia!

Elternteilzeit muss nicht unbedingt sofort nach der „normalen“ Karenz beansprucht werden. Es sind nur die 3 Monate „Ankündigungsfrist“ einzuhalten.

Wenn also deine DN im März 2007 die zusätzliche Karenzierung beendet und noch im Dezember 2006 den Wunsch auf Elternteilzeit bekannt gibt, ist das rechtzeitig (und genießt sofort den Kündigungsschutz!).

Siehe dazu § 15j/(4) MSchG!

Zum zweiten Beispiel: Der besondere Kündigungsschutz zieht nur dann, wenn die Bekanntgabe des Elternteilzeitwunsches zwischen minimal 3 und maximal 4 Monaten (siehe § 15n/(1) MSchG) vor dem geplanten Beginn der Elternteilzeit erfolgt. Daher macht es aus Sicht der DN keinen Sinn, 3 Monate vor dem 2. Geburtstag des Kindes schon den Teilzeitwunsch für eine erst in 9 Monaten beginnende Elternteilzeit zu erklären (damit nimmt sie sich nämlich mE für eine ganz kurze Zeitspanne den Kündigungsschutz!).

Schöne Grüße