Re:Einvernehmliche Karenzierung (unbez. Urlaub) nach Vollkarenz

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#68008
Roland
Teilnehmer

Hallo Iris!

Auf keinen Fall würde ich aus Arbeitgebersicht das so akzeptieren.
Bei dieser Variante würde mE der Kündigungsschutz weiter bestehen und bei Selbstkündigung auch die halbe Abfertigung!

Also besser wäre, einen unbezahlten Urlaub zu vereinbaren.
Hier sollte definiert werden, dass dieser im Interesse der AN erfolgt und daher auf sämtliche Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, unberücksichtigt bleibt.
Auch vereinbaren, dass in dieser Zeit keine SZ gebühren und auch der Urlaubsanspruch nicht mitwächst.

Ein geeignetes Textmuster befindet sich im „großen“ Ortner (Stand 1.1.2006) auf der Seite 651.

Schöne Grüße