Re:Einvern. Lösung während Karenz

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#68110
Roland
Teilnehmer

Hallo Erwin!

Ich zitiere aus dem „großen Ortner“ (Stand 1.1.2007 – Seite 648):

Wird das Dienstverhältnis während oder nach der Karenz beendet, ist eine neuerliche Abmeldung mit dem neuen Abemeldungsgrund (z.B. einvernehmliche Lösung) zu erstatten.
Anmerkung: Eine einvern. Lösung ist ja sogar während der Schwangerschaft möglich.
Bitte beachte das Schriftlichkeitsgebot!
Muster habe ich leider keines. Vielleicht kann ja ein(e) Kollege/in aushelfen.

Damit ist die 1. Frage geklärt.

Zur 2. Frage:
Eine freiwillige Abfertigung ist möglich, die ist wenigstens sv-frei.
Leider nach Ansicht der Finanz voll Lst-pflichtig und auch (wieder Rechtsansicht der Finanz) DB-, DZ- und kommunalsteuerpflichtig.

LG