Re:EFZG-Anspruch im fiktiven neuen Arbeitsjahr

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#68000
Roland
Teilnehmer

Hallo!

OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 115/05k

Spricht der Arbeitgeber während eines Krankenstandes die Kündigung eines Arbeiters aus, entsteht bei fortdauerndem Krankenstand mit Beginn des neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG, auch wenn das Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt schon beendet ist.

Bei deinen beiden Varianten ist also ab 14.4.2007 ein neues Arbeitsjahr gegeben, daher neuer Anspruch auf EFZ (wobei mir zu Punkt 2 momentan keine Ideallösung einfällt, wie das richtig abgewickelt werden könnte).

Siehe dazu Artikel in der PV-info 9/2006 bzw. 11/2006 (wo diese OGH-Entscheidung doch „kritisch beleuchtet wird“.

Schöne Grüße