Re:EFZG

#66834
stwolfi
Mitglied

Hallo Sabine!

Vielleicht hilft dir dies weiter:
Lt. Prof. Schrank: „Wird ein Arbeitnehmer während eines Krankenstandes gekündigt läuft zwar das Dienstverhältnis so ab, als wäre er nicht im Krankenstand, jedoch besteht – allerdings nur für denselben Krankenstand, nicht auch für einen im Anschluss daran aus anderem Grund beginnenden (lt. OGH) – der Anspruch auf Krankenentgelt jedenfalls so lange, als er bestanden hätte, wäre der Arbeitnehmer nicht gekündigt worden. Vereinfacht gesagt, der Arbeitnehmer kann zwar gekündigt, aber durch eine Kündigung im Krankenstand nicht um seine Krankenentgeltansprüche gebracht werden.“
Und dann sagt er noch: „Unter Krankenentgelt in diesem Sinne sind alle Entgeltzahlungen zu verstehen, die mindestens 50% der Bezüge ausmachen. Solange der Arbeitnehmer also über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus sein Entgelt voll oder zumindest zur Hälfte weiter bezahlt erhält, besteht auch die Pflichtversicherung fort.“

Alles (un)klar??

Liebe Grüße
Wolfi