Re:DR nach lohngestaltender Vorschrift

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#68208
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Ein bisschen spät, aber doch die Antwort auf deine Anfrage:

1.) Wenn der BAGS-KV ausdrücklich auf die BV verweist, dann handelt es sich tatsächlich um eine lohngestaltende Vorschrift und die Taggelder sind praktisch „begünstigt“ abzurechnen.

2.) Einzelvertraglich funktioniert das leider nicht, hier sind Tagesgelder nach der Legaldefinition zu beurteilen (im Übrigen wäre das auch bei einer „freien“ Betriebsvereinbarung so!).

3.) Es brodelt in der Gerüchteküche.
Neuester Stand (was ich so aufgeschnappt habe): Die Regelung, die ja bisher im § 26 (nicht steuerbar) geregelt ist, wird (vielleicht sogar unverändert!!!) in den § 3 übernommen.
Da wären jede Menge Konflikte vorprogrammiert!

Wie gesagt, nur Gerüchte!

Schöne Grüße