Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › DN wohnhaft BRD/kein Grenzgänger › Re:Doppelbesteuerungsabkommen D Ö
27. Januar 2007 um 11:11 Uhr
#67899
Martin
Teilnehmer
Hallo Susi!
Argumentiert das D-Finanzamt: Der Dienstnehmer ist weniger als 183 Taqe pro Kalenderjahr in Österreich und der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens ist in Deutschland?
lg
Martin