Re:DN Kündigung geblockte ATZ

#68061
Roland
Teilnehmer

Hallo Ingrid!

Sieh dir dazu bitte doch den Artikel „Vorzeitige Beendigung geblockter ATZ“ in der ASoK (9/2005, 283) an. Da geht’s zwar um eine DG-Kündigung (siehe OGH 9 ObA 96/04i), aber es wird auch auf eine DN-Kündigung eingegangen.

Für die sv-rechtliche Beurteilung habe ich dir aus der SOZDOK folgende Empfehlung hereinkopiert:

Aus den E-MVB AlVG-0002:
Häufig wird/wurde für die Altersteilzeit das „Blockzeitmodell“ vereinbart. Der Dienstnehmer arbeitet in der Regel während der Hälfte der vereinbarten Dauer voll weiter und nimmt während der anderen Hälfte Zeitausgleich. Endet nun ein solches Dienstverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Dauer, so endet der Anspruch auf Altersteilzeitgeld ebenfalls mit dem arbeitsrechtlichen Ende. Es kommt weder zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung noch löst die Nachzahlung des nicht konsumierten Zeitguthabens eine Erhöhung der Beitragsgrundlage aus.

Schöne Grüße