Re:Dienstzettel

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#67395
Martin
Teilnehmer

3Hallo tomtom!

Das ist richtig! Der Dienstzettel drückt nur das aus was im Dienstvertrag vereinbart wurde. Aushändigen muß der Dienstgeber dem DN den Dienstzettel, soferne nicht im Dienstvertrag alle 13 Punkte des AVRAG § 2 enthalten sind.
Auch die Unterschrift des DN am Dienstzettel bestätigt noch lange nicht das volle Einverständnis des DN zu den Punkten am Dienstzettel. (Siehe auch „Arbeitsvertrag oder Dienstzettel“ im Buch Arbeitsrecht für Arbeitgeber von RAUCH)
Ein Dienstvertrag, ist auf jeden Fall eine von beiden Seiten bindende Willenserklärung (mit Ausnahmen:zB gegen die guten Sitten, Unmöglichkeint im ABGB § 878 § 879)
Sollte es keinen Dienstvertrag geben, kannst Du einen im Zuge der nächsten Gehaltsverhandlung zur Sprache bringen. (Höherer Gehalt ja, aber zuerst Dienstvertrag unterschreiben… )
Grüsse
Martin