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4. Januar 2008 um 16:09 Uhr
#68849
Teilnehmer
Hallo Renate!
Vermutlich war das bisher wirklich falsch (habe leider den KV nicht).
Aber so wie du es beschreibst, sind diese Dienstreisen keine kv-lichen Dienstreisen, weil ohne Übernachtung.
Somit Beurteilung der Reisekostenersätze nur nach der Legaldefinition!
Daran ändert sich im Prinzip im Jahr 2008 auch nichts, d.h. Steuer- und SV-Freiheit nur an den ersten 5/15 Tagen (oder 6 Monaten bei > 120 km) gemäß § 26 Ziffer 4.
§ 3/(1) Z. 16b gilt nur für Dienstreisen auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift.
Hoffe, damit schon ein bisschen weitergeholfen zu haben.
LG