Re:Dienstreise

#67861
Martin
Teilnehmer

Hallo!

Wenn ich Deine kryptischen Abkürzungen richtig interpretiere:

Es gibt eine lohngestaltende Vorschrift;
Die Dienstnehmer der höheren BG erhalten kein Taggeld.

Somit können die Dienstreisen, mangels KV nur im Rahmen der Legaldefinition steuerfrei gezahlt werden.
D.h. 5/15 Tage Regelung.

Wenn Du es genau wissen willst:
Kapitel 22. Reisekostenentschädigungen im Buch „Personalverrechung in der Praxis“ und
Lohnsteuerrichtlinien RZL 699ff, ESTG § 26 4
http://www.lohnsteuerverein.at/lohnsteuer/