Re:Dienstnehmerhaftung

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#68193
Martin
Teilnehmer

Hallo Sigrid!

„So“ einen Fall hatte ich noch nicht. Aber:
Hätte der Dienstnehmer fremdes Eigentum beschädigt, hätte der DG zahlen müssen und sich unter Beachtung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetz beim DN regressieren können.

Analog hierzu sehe ich ebenfalls einen Anspruch an den Dienstgeber.

Ob der DG vom Verursacher (einen Teil) eine Kostenbeteiligung fordern kann, sagt das DNHG. (kein Verschulden, entschuldbare Fehlleistung, leichte- grobe Fahrlässigkeit, Vorsätzlichkeit)