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23. August 2007 um 11:04 Uhr
#68498
Teilnehmer
Hallo Roland,
hab erst heute deine Antwort gelesen (Urlaubsende 🙁 ). Wenn ich von einem unbezahlten Urlaub ausgehe, habe ich also keinen Handlungsbedarf, da der DN ja mit Ende Entgelt bei ZD-Antritt abgemeldet wurde und erst bei Arbeitsbeginn bei der GKK wieder anzumelden ist – sehe ich das richtig? Laut Auskunft der GKK ist der DN auch noch 6 Wochen nach ZD-Ende versichert. Im IT-KV habe ich nichts gelesen, wie dieser unbezahlte Zeit für Ansprüche wie Abfertigung etc. zu behandeln ist. Ich nehme an, dass sie nicht mitgerechnet wird.??
Würde mich über deine Hilfe freuen. Danke.
LG
Brigitte