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26. November 2006 um 10:19 Uhr
#67744
Teilnehmer
Hallo vsdg!
Zu den Reisekosten:
Bei einem umgekehrten Fall, teilte mir das Finanzamt in Ö mit:
Die Diäten und deren Höhe/Berechnung ist mit den Sätzten des Staates vorzunehmen, welchem die Besteuerung obliegt.