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16. November 2006 um 17:13 Uhr
#67683
Martin
Teilnehmer
Hallo Kücken!
Bei einem Dienstgeber kann ein Dienstnehmer nur eine SV-Beschäftigungsgruppe haben. Laut WGKK ist eine Überwiegenheitsprüfung zu machen.
Also kein Werkvertrag neben normalen Dienstverhältnis.