Re:D1 und fr. DN gleichzeitig?

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#67683
Martin
Teilnehmer

Hallo Kücken!

Bei einem Dienstgeber kann ein Dienstnehmer nur eine SV-Beschäftigungsgruppe haben. Laut WGKK ist eine Überwiegenheitsprüfung zu machen.
Also kein Werkvertrag neben normalen Dienstverhältnis.