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14. Dezember 2007 um 12:42 Uhr
#68806
Mitglied
hallo klaus,
danke dass die die info gleich ins forum gestellt hast, war mir neu das die BUAK das komplett dem Dienstgeber freistellt.
Der Urlaub wird aber grundsätzlich nur mehr tageweise gehalten. Die Meldung erfolgt nicht mehr in Arbeitswochen wie früher falls du das gemeint hast?
lg sabine