Re:BUAK

#68238
Martin
Teilnehmer

Hallo Milena!

Der Dienstnehmer hat Anspruch auf Urlaubsgeld, Urlaubsersatzleistung und sogar Abfertigung.
Wann, wieviel zur Auszahlung gelangt, dafür wende Dich direkt an die Zuständige BUAK-Sachbearbeiterin. Am besten mit den Zeitaufzeichnungen um die noch offenen Urlaubstage zu kontrollieren.