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14. Mai 2007 um 18:38 Uhr
#68238
Martin
Teilnehmer
Hallo Milena!
Der Dienstnehmer hat Anspruch auf Urlaubsgeld, Urlaubsersatzleistung und sogar Abfertigung.
Wann, wieviel zur Auszahlung gelangt, dafür wende Dich direkt an die Zuständige BUAK-Sachbearbeiterin. Am besten mit den Zeitaufzeichnungen um die noch offenen Urlaubstage zu kontrollieren.