Re:BITTE UM DRINGENDE HILFE

#67411
ss5243
Mitglied

Ich bin bis 30.09.2006 bei einem Steuerberater angestellt. Er hat mir den BH- u. LV-Kurs an der Kammer der WT bezahlt und verrechnet mir die Kurse jetzt anteilsmäßig zurück.

Im DV steht folgendes

Im Falle ihres Ausscheidens durch Selbstkündigung, einvernehmliche Lösung, vorzeitigen unberechtigten Austritt oder Entlassung (§ 27 AngG) hat die Angestellte die vom Dienstgeber zur Aus- und Fortbildung aufgewendeten Kosten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zurückzuerstatten. Zwischen dem Dienstgeber und der Dienstnehmerin sind die jeweiligen Kosten konkreter Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. -veranstaltungen im vorhinein festzulegen.

Die Verpflichtung zur Rückerstattung mindert sich pro vollendetem halben Jahr Tätigkeit beim Dienstgeber, welches seit dem Abschluss der jeweiligen Fort- und Ausbildung vergangen ist, um 10 % der ursprünglichen Kosten, erlischt aber jedenfalls nach 5 Jahren zur Gänze.

Die Kosten wurden im vorhinein aber nicht schriftlich vereinbart, somit sehe ich das so, dass ich die Kurskosten nicht zurückzahlen muss.
Anscheinend gibt es zu dem auch ein Gerichtsurteil. Hat das zufällig jemand bzw. wie kann ich mir am besten Rechts-Rückendeckung verschaffen?

lg, Sonja