Re:Betriebsübung

#66519
Roland
Teilnehmer

Hallo!

Aus dieser Miesere könnte es einen Ausweg geben.

Thomas Rauch in seinem Buch ‚Arbeitsrecht für Arbeitgeber‘ schreibt Folgendes:
„Erfolgt irrtümlich eine Besserstellung des AN, wobei der AN den Irrtum erkennen konnte (oder hätte erkennen können), so entsteht keine rechtliche Bindung des AG. Der AG kann daher nach dem Erkennen des Irrtums die weiteren Leistungen einstellen“.

Bezug nimmt er auf das OGH-Urteil 9ObA234/94, welches aber leider im Internet nicht abrufbar ist (vielleicht ein Tippfehler? – ich hab’s auf jeden Fall nicht gefunden).

Auf jeden Fall würde ich für neu eintretende Mitarbeiter im Arbeitsvertrag definieren, dass es nur die € 100,– gibt. Dann hast du für diese Personen das Problem auf jeden Fall nicht (mehr).

Liebe Grüße