Re:Berechnung Wochengeld bei 15 jährl. Bezügen

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#67074
Martin
Teilnehmer

Auskunft von der WGKK: Bei mehr als 14 Bezügen wird das Wochengeld um 21 % erhöht. Die Erhöhung um 21 % ist pauschal und nicht von der Höhe des 15. Bezugs abhängig.

Zum OGH Urteil, der entscheidende letzte Abschnitt:

Grundsatzes auf den vorliegenden Fall die zutreffende
Rechtsauffassung vertreten, dass § 14 Abs 4 MSchG
gemeinschaftskonform so auszulegen ist, dass einmalige, für eine
bestimmte Beschäftigungsperiode gewidmete Zahlungen, welche nicht von
dritter Seite (- wie zum Beispiel hinsichtlich der Sonderzahlungen:
vom Sozialversicherungsträger -) ersetzt werden und in deren Genuss
andere Arbeitnehmer kommen, die nicht durch ein Beschäftigungsverbot
an Arbeitsleistungen für den Arbeitgeber gehindert waren, wegen einer
durch eine Schutzfrist bedingte Abwesenheit einer Arbeitnehmerin
nicht gekürzt werden dürfen.

Ich sehe den 15. Bezug aber Dienstzeitabhängig und nicht einmalig sondern wiederkehrend. Er wird auch von dritter Seite (SV Träger) ersetzt. (sogar in höherem Ausmaß. – Bitte jetzt nicht sagen das die Männer, weil kein Wochengeld, diskriminiert wären 😆 )

Ähnlich auch der 15. Gehalt im Banken KV.
Deshalb sollte einer Aliquotierung nichts im Wege stehen.

Wie seht Ihr das?
Grüsse + schönes Wochende
Martin