Re:Bemessungsgrundlage Mitarbeitervorsorgekasse – Lehrling

Startseite Foren Abfertigung "Neu" Bemessungsgrundlage Mitarbeitervorsorgekasse – Lehrling Re:Bemessungsgrundlage Mitarbeitervorsorgekasse – Lehrling

#68985
Roland
Teilnehmer

Hallo!

Krankenentgelt vom DG: 1 Woche Teil-LE (sv-frei, daher auch mv-frei), 1 Woche kein Entgelt.

MV- (bzw. BV-)Beiträge: In beiden Wochen wird Krankengeld von der GKK bezogen, somit beträgt in beiden Wochen der MV-Beitrag 50% der fiktiven Bemessungsgrundlage (= LE im Monat VOR Eintritt des Versicherungsfalls).
Sonderzahlungen sind nicht zu berücksichtigen.

LG