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5. Februar 2008 um 20:48 Uhr
#68985
Teilnehmer
Hallo!
Krankenentgelt vom DG: 1 Woche Teil-LE (sv-frei, daher auch mv-frei), 1 Woche kein Entgelt.
MV- (bzw. BV-)Beiträge: In beiden Wochen wird Krankengeld von der GKK bezogen, somit beträgt in beiden Wochen der MV-Beitrag 50% der fiktiven Bemessungsgrundlage (= LE im Monat VOR Eintritt des Versicherungsfalls).
Sonderzahlungen sind nicht zu berücksichtigen.
LG