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27. Dezember 2007 um 23:17 Uhr
#68839
Teilnehmer
Hallo Susanne!
Es kommt auf den %-grad der Behinderung an.
In der Regel gibt es Begünstigungen ab 50 %.
Z.B. Bei großen Betrieben ab 25 Dienstnehmern spart sich der Dienstgeber Ausgleichstaxe, weiters DB, DZ, Kommunalsteuer, Wr. Dienstgeberabgabe.
Das AMS fördert ebenfalls Betriebe mit Zuschüssen.
Diese sind abhängig von der Behinderung, Alter, Geschlecht und wie lange die Person arbeitslos war.