Re:Begünstigter Behinderter

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#66526
Roland
Teilnehmer

Hallo Gabi!

Wie lange ist der DN schon bei euch beschäftigt (genaues Eintrittsdatum)?

Wenn noch nicht 6 Monate, dann ist eine Kündigung ohne Zustimmung des Behindertenausschusses noch möglich (gem. § 8/(6) lit. b BEinstG).

LG