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10. Februar 2006 um 22:07 Uhr
#66526
Roland
Teilnehmer
Hallo Gabi!
Wie lange ist der DN schon bei euch beschäftigt (genaues Eintrittsdatum)?
Wenn noch nicht 6 Monate, dann ist eine Kündigung ohne Zustimmung des Behindertenausschusses noch möglich (gem. § 8/(6) lit. b BEinstG).
LG