Re:AZG

#67808
Roland
Teilnehmer

Hallo Petra!

Es liegt tatsächlich eine Verletzung im Sinne des § 2/(2) AZG vor.
Erwähnt soll auch noch werden, dass die Überschreitung der Höchstgrenze die Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit jenes Arbeitsverhältnisses bewirkt, bei dem die Arbeitszeit überschritten wird (OGH 9 ObA 75/95).

Schau dir bitte die Strafbestimmungen im § 28 AZG an. Da findest du den Strafrahmen.

Schöne Grüße