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Hallo jonny!
Das kann leider so vereinfacht nicht gesagt werden. Hier sind noch zusätzliche Parameter entscheidend (das Jahressechstel z.B.). Denn durch die Prämie liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sechstelüberschreitung vor.
Faustregel: Liegen die Sonstigen Bezüge innerhalb des J/6 (bzw. das J/6 selbst) innerhalb der € 2.000,– werden die Sonstigen Bezüge nicht zur Berechnung der Zuverdienstgrenze herangezogen. Wenn das J/6 aber darüber liegt, leider meines Wissens der den Freibetrag von € 620,– übersteigende Betrag.
Endgültige Klärung hat man eigentlich erst, wenn man den L16 (Jahreslohnzettel) in Händen hält –> und da ist es für Gegenmaßnahmen schon zu spät (weil man könnte ja noch Werbungskosten für die Gattin unterbringen; aber eben nur dann, wenn Zahlungsfluss noch im Jahr 2007!!!).
Hoffe, dass das schon mal eine kleine Hilfe war!
LG