Re:AVAB Start › Foren › Laufender Bezug › Alleinverdiener – Lebensgefährte › Re:AVAB 22. März 2006 um 22:43 Uhr #66633 RolandTeilnehmer Hallo Bibs! Nur dann, wenn ein Kind da ist, für das Familienbeihilfe bezogen wird. LG