Re:Auslandstätigkeit

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#67467
Martin
Teilnehmer

Liebe Anneliese!

Wenn österreichisches Arbeitsrecht gilt dann bleibt Sonntag ein 100% ÜZ-Tag, ebenso die österr. Feiertage.
Schau in den Dienstzettel für die Auslandsentsendung, was vereinbart wurde.

Wenn nichts vereinbart wurde könnte sich folgendes ergeben:
Am Freitag ist Dein Dienstnehmer arbeitsbereit, kann aber nicht arbeiten. Eine Entgeltfortzahlungspflicht des DG ergibt sich aus § 1155 ABGB.

Eine Lösung wäre die Überstunden am Sonntag mit Zeitausgleich am Freitag auszugleichen. 1:1, oder 1:2 ist noch fraglich.

schönes Wochenende
Martin