Re:Auslandsreisen KV Handel – Anspruch auf Diäten

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#66844
Martin
Teilnehmer

Hallo Rafael!
In der Tat: Die 120 Kilometer gelten nach den Regeln des EStG auch für das Ausland.

Einen Zusatz hab´ ich noch gefunden:

Im KV für Handelsangestellte heißt es:
http://wko.at/bshandel/Kollektivvertrag/kv2006/HandelAngKV2006.htm

„Es wird empfohlen, sich bei einer derartigen Vereinbarung an den Sätzen für Auslandsreisen des Einkommensteuergesetzes zu orientieren. „

Da es „nur empfohlen“ wird die höheren Auslandssäte zu nehmen, ist man nicht verpflichtet diese auch zu bezahlen.
Einen Anspruch hat der Dienstnehmer nur auf Diäten in Höhe der Inlandssätze, egal in welchen Staat die Reise geht. Dabei sind die ausländischen Diäten Vorsteuerfrei zu verbuchen, auch wenn Sie mit den Inlandssätzen ident sind.
Sollte Dein Unternehmen schon länger die hohen Auslandssätze gezahlt haben, könnte man schon an Gewohnheitsrecht / Betriebliche Übung denken.

Grüsse
Martin