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5. Januar 2006 um 22:51 Uhr
#66442
Martin
Teilnehmer
Liebe Petra!
Da das Taggeld für beide Staaten € 31,- beträgt steht nichts dagegen diesen Satz anzuwenden.
Wichtig nur, dass die Dienstreise auseichend dokumentiert ist, damit keine Schwierigkeiten bei einer Prüfung hinsichtlich der Zeiten aufkommen.
LG
Martin